Rechtsprechung
   LAG Berlin, 14.05.1997 - 18 Sa 111/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,24729
LAG Berlin, 14.05.1997 - 18 Sa 111/96 (https://dejure.org/1997,24729)
LAG Berlin, Entscheidung vom 14.05.1997 - 18 Sa 111/96 (https://dejure.org/1997,24729)
LAG Berlin, Entscheidung vom 14. Mai 1997 - 18 Sa 111/96 (https://dejure.org/1997,24729)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,24729) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sowie Zusage einer übertariflichen Leistung; Einhaltung des Gleichheitssatzes im Rahmen rückwirkender Beseitigung der Ungleichbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Berlin, 10.04.1997 - 14 Sa 91/94

    Anwendung des BAT (West) auf Arbeitnehmer nach Rückkehr in den Ostteil Berlins;

    Auszug aus LAG Berlin, 14.05.1997 - 18 Sa 111/96
    Das beklagte Land hatte erkennbar nur vollziehen wollen, was nach seiner Auffassung tariflich richtig sein sollte (vgl. entsprechend LAG Berlin, 26.02.1997, 8 Sa 130/96 und LAG Berlin, 10.04.1997, 14 Sa 91/94 und 142/96).

    Die gleichheitswidrig aus dem Kreis der begünstigten ausgeschlossenen Personen haben dann einen Anspruch, wenn nur auf diesem Weg dem Gleichheitssatz Rechnung getragen werden kann (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 28.01.1992 - 1 BvR 1025/72, AP Nr. 2 zu § 19 AZO; BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 752/95 , NZA 1997, S. 101 m.w.N.; vgl. LAG Berlin, 10.04.1997, 14 Sa 91/94 und 142/96).

    Eine dem Gleichheitssatz entsprechende Ordnung ist jedoch gewahrt, wenn der Arbeitgeber nach Kenntnis der rechtlichen Problematik die Ungleichbehandlung rückwirkend wieder beseitigt (vgl. hierzu BAG, 26.10.1995, 6 AZR 125/95 ; LAG Berlin, 10.04.1997, 14 Sa 91/94 und 142/96).

  • BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 667/94

    TV Ang - TV Ang-O - Geltungsbereiche

    Auszug aus LAG Berlin, 14.05.1997 - 18 Sa 111/96
    Erst seit dem Urteil des BAG vom 23. Februar 1995 ( 6 AZR 667/94 ) sei dem beklagten Land bekannt geworden, daß seine bisherige Rechtsansicht fehlerhaft gewesen sei.

    Der BAT-O findet Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis im Beitrittsgebiet begründet ist, nach einer Tätigkeit im räumlichen Geltungsbereich des BAT auf einen Arbeitsplatz im Beitrittsgebiet zurückkehrt (vgl. BAG, 23.02.1995, 6 AZR 667/94 ; BAG, 21.09.1995, 6 AZR 151/95 ).

  • BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 752/95

    Gleichheitsverstoß durch Tarifvertragsparteien - Zuschuß zum Kurzarbeitergeld an

    Auszug aus LAG Berlin, 14.05.1997 - 18 Sa 111/96
    Die gleichheitswidrig aus dem Kreis der begünstigten ausgeschlossenen Personen haben dann einen Anspruch, wenn nur auf diesem Weg dem Gleichheitssatz Rechnung getragen werden kann (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 28.01.1992 - 1 BvR 1025/72, AP Nr. 2 zu § 19 AZO; BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 752/95 , NZA 1997, S. 101 m.w.N.; vgl. LAG Berlin, 10.04.1997, 14 Sa 91/94 und 142/96).
  • BAG, 24.02.1994 - 6 AZR 588/93

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Berlin, 14.05.1997 - 18 Sa 111/96
    Ein Arbeitsverhältnis ist im Beitrittsgebiet begründet, wenn das Arbeitsverhältnis einen Bezug zum Beitrittsgebiet aufweist, der gegenwärtig noch besteht (vgl. BAG, 24.02.1994, 6 AZR 588/93 ).
  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 922/94

    BAT - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Berlin, 14.05.1997 - 18 Sa 111/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist auch auf den Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitsverhältnis im Beitrittsgebiet begründet ist, der BAT anzuwenden, wenn dieser Arbeitnehmer nur vorübergehend im Geltungsbereich des BAT beschäftigt ist - auf nicht absehbare Zeit ( BAG, 06.10.1994, 6 AZR 324/94 ; BAG, 01.06.1995, 6 AZR 922/94 ).
  • BAG, 06.10.1994 - 6 AZR 324/94

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Berlin, 14.05.1997 - 18 Sa 111/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist auch auf den Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitsverhältnis im Beitrittsgebiet begründet ist, der BAT anzuwenden, wenn dieser Arbeitnehmer nur vorübergehend im Geltungsbereich des BAT beschäftigt ist - auf nicht absehbare Zeit ( BAG, 06.10.1994, 6 AZR 324/94 ; BAG, 01.06.1995, 6 AZR 922/94 ).
  • BAG, 21.09.1995 - 6 AZR 151/95

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Berlin, 14.05.1997 - 18 Sa 111/96
    Der BAT-O findet Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis im Beitrittsgebiet begründet ist, nach einer Tätigkeit im räumlichen Geltungsbereich des BAT auf einen Arbeitsplatz im Beitrittsgebiet zurückkehrt (vgl. BAG, 23.02.1995, 6 AZR 667/94 ; BAG, 21.09.1995, 6 AZR 151/95 ).
  • BAG, 30.01.1997 - 6 AZR 768/95

    Tarifgeltung: BAT oder BAT-O

    Auszug aus LAG Berlin, 14.05.1997 - 18 Sa 111/96
    Zunächst erfolgte seine Umsetzung zum Zwecke des Erfahrungsaustausches, der grundsätzlich eine Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz bedingt (vgl. BAG; 30.01.1997, 6 AZR 768/95 ).
  • LAG Berlin, 26.02.1997 - 8 Sa 130/96

    Tarifvertrag; Anwendbarkeit; Geltungsbereich; Ost; West

    Auszug aus LAG Berlin, 14.05.1997 - 18 Sa 111/96
    Das beklagte Land hatte erkennbar nur vollziehen wollen, was nach seiner Auffassung tariflich richtig sein sollte (vgl. entsprechend LAG Berlin, 26.02.1997, 8 Sa 130/96 und LAG Berlin, 10.04.1997, 14 Sa 91/94 und 142/96).
  • LAG Berlin, 29.10.1996 - 12 Sa 82/96

    Feststellungsinteresse für Verpflichtung zur Abführung zur VBL vor Erreichen der

    Auszug aus LAG Berlin, 14.05.1997 - 18 Sa 111/96
    Es handelt sich um einen einheitlichen Alternativantrag, der in vergleichbaren Konfliktkonstellationen stets als zulässig angesehen worden ist (vgl. BAG AP Nr. 10 zu § 242 BGB Ruhegehalt - VBL; BAG AP Nr. 35, 39 zu § 1 BetrVG Zusatzversorgungskassen; vgl. LAG Berlin, 29.10.1996, 12 Sa 82/96 und BAG, 18.03.1997, 3 AZN 7/97).
  • BAG, 02.03.1956 - 1 AZR 138/55

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Unterstützungsverein - Zahlung freiwilliger

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht